Bereiche der kritischen Infrastruktur
Für folgende Bereiche hat das StMAS klargestellt, dass sie grundsätzlich zur kritischen Infrastruktur zählen:
- Lebensmittelversorgung: Hier ist die gesamte Spanne von der Produktion bis zum Verkauf umfasst (z.B. Verkaufspersonal in Lebensmittelgeschäften).
- Personen- und Güterverkehr (z.B. Lkw-Fahrer, Zugführer, Piloten, Fluglotsen).
- Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation, z.B. Journalisten in der Berichterstattung, nicht dagegen Freizeit-Magazine). Für die Kinder, deren Eltern in diesen Bereichen tätig sind, ist eine Notbetreuung zur Verfügung zu stellen, wenn auch die übrigen Voraussetzungen hierfür vorliegen.